Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Held Terrassen
Stand: 01. März 2021
Sitz: Moers, Deutschland
1.1. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Held Terrassen (nachfolgend „Auftragnehmer“) an.
1.2. Der Umfang des Auftrags ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag, den zugehörigen technischen Unterlagen und gegebenenfalls beigefügten Angeboten oder Leistungsbeschreibungen.
1.3. Betrifft der Auftrag ein Grundstück, versichert der Auftraggeber, dass er Eigentümer oder vom Eigentümer bevollmächtigt ist.
1.4. Tätigkeiten, die eine handwerksrechtliche Eintragung erfordern, werden ausschließlich von eingetragenen Handwerksbetrieben oder durch Handwerksmeister ausgeführt bzw. überwacht.
2.1. Die Ausführung und Lieferung erfolgen an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Für erforderliche Genehmigungen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.2. Die Ausführung beginnt erst nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, Maße und einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Statik der Dachsparren sowie die Grenzpunkte durch einen Statiker prüfen und bestätigen zu lassen.
3.1. Soweit keine Festpreise vereinbart wurden, gelten die am Tag der Ausführung aktuellen Preise. Preisangaben enthalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Mehrwertsteuer.
3.2. Mit Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig.
3.3. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung der Leistung fällig.
4.1. Tritt der Auftraggeber vor Fertigungsbeginn zurück, kann der Auftragnehmer 50 % des Auftragswertes als pauschalen Schadensersatz verlangen.
4.2. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nach Fertigung, schuldet er bei Lieferungen ohne Montage 100 %, bei Lieferungen mit Montage 90 % des Auftragswertes.
4.3. Wird die Montage aus technischen Gründen unmöglich, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann dieser vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
4.4. Garantie:
Auf die Konstruktion wird eine Garantie von 5 Jahren gewährt,
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Held Terrassen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Montage und Verbindung mit dem Grundstück bestehen.
6.1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) vorliegen und die Baustelle frei zugänglich ist.
6.2. Zum vereinbarten Termin müssen Strom, Wasser und sanitäre Einrichtungen verfügbar sein.
6.3. Schäden an bestehenden Gebäudeteilen, die durch unzureichenden Schutz oder Vorbereitung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.4. Ist eine Ausführung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich, trägt dieser die anfallenden Mehrkosten.
7.1. Mit Fertigstellung gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
7.2. Der Auftraggeber hat das Werk vor Abnahme auf erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
7.3. Bei Mängeln besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung. Hierfür ist eine Frist von mindestens 5 Wochen einzuräumen.
7.4. Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Ersatzvornahme sind ausgeschlossen.
7.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber selbst Veränderungen oder unsachgemäße Eingriffe an den gelieferten Bauteilen vornimmt.
7.6. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Körper- und Gesundheitsschäden haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Mit der Abnahme erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass Held Terrassen Fotos oder Videos der Montage und des fertigen Werkes zu Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) verwenden darf. Personen werden dabei nicht gezeigt. Ein Widerspruch kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Haftung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Datenverluste oder Folgeschäden wird nicht gehaftet, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Durchführung der Lieferung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
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13.1. Lieferfristen werden individuell vereinbart oder betragen in der Regel „ca. … Wochen“ (Abweichung ± 14 Tage).
13.2. Die Lieferfrist beginnt nach Auftragsbestätigung und Eingang der Anzahlung.
13.3. Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Materialmangel, Streik) verlängern die Lieferzeit entsprechend oder berechtigen zum Rücktritt.
13.4. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz ist auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Held Terrassen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in der EU hat.
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